Informationen zur Taxifahrt

Hier ein paar Informationen und Tipps für Fahrgäste zum Taxi.

Taxentarif Hamburg (alle Preise inkl. der gesetzlichen MwSt., gültig ab 01.07.2023) :

Hauptzeiten (Alle Zeiten außer den Zwischenzeiten):

Grundpreis für jede Fahrt 6,00 €

Kilometerpreis bis zu 9 km 2,70 €

über 9 km 2,00 €

Zwischenzeiten (Mo. – Fr.) 10:00 – 15:00 Uhr:

Grundpreis für jede Fahrt 4,00

Kilometerpreis bis zu 9 km 2,60 €

über 9 km 1,90 €

Wartegeld ab 60 Sekunden Stillstandzeit und nur für den Teil der Stillstandzeit, der über 60 Sekunden hinausgeht:

je Stunde 38,00 € (entspricht 0,10 € je 9,5 Sekunden)

Festpreis auf Wunsch des Fahrgastes:

Für Fahrten bis zu 5 Kilometer: 20,00 €

Für Fahrten von mehr als 5 Kilometer bis zu 12 Kilometer: 37,00 €

Für Fahrten von mehr als 12 Kilometern bis zu 20 Kilometern: 50,00 €

Keine weitere Berechnung von Grundpreis, Kilometerpreis und Wartegeld. Keine vom Fahrgast veranlasste Fahrtunterbrechung außer in Notfällen.

Bei Überschreiten der jeweiligen Festpreisstrecke werden Kilometerpreis und Wartegeld jedoch fällig.

Zuschlag Großraumtaxe bei mehr als 4 Fahrgästen: 8,00 €

Zuschlag für Mitnahme von Fahrrädern (unabhängig von der Anzahl) auf geeigneten Trägern: 8,00 €

Bei Fahrten durch oder Absetzen von Fahrgästen auf gebührenpflichtigen Straßen oder Orten sind tatsächliche anfallende Gebühren vom Fahrgast zu erstatten.

Die Fahrgäste sind bei Fahrtantritt hierauf hinzuweisen und müssen zustimmen.

www.hamburg.de/taxi/2936756/taxi-fahrpreise/

Fahrpreise ins Umland und die zu berechnenden Taxikosten:

Wenn Ihr Fahrpreis außerhalb von Hamburg liegt, können Sie einen Festpreis, einen Kilometerpreis oder die Abrechnung nach Taxameter vereinbaren. Bitte einigen Sie sich, bevor Sie die Fahrt antreten, mit der Fahrerin oder dem Fahrer, damit es nicht später Ärger wegen der Taxikosten gibt.

Die Taxifahrerin und Taxifahrer sind übrigens zu nichts verpflichtet, Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes anzunehmen. Außerdem müssen sie sich außerhalb auch nicht auskennen!

Die Fahrtenpflicht und Ortskenntnisse gelten nur für das jeweilige Pflichtfahrgebiet!

Informationen
Taxi am Taxenstand in Hamburg am Rathaus
© – stock.adobe.com

Kartenzahlung im Taxi:

Bei Kartenzahlung fragen Sie bitte vor Antritt der Fahrt, ob Kartenzahlung möglich ist!

Nicht jedes Taxi in Hamburg hat ein Kartenlesegerät! Außerdem sind wir in Hamburg nicht verpflichtet Kartenzahlung anzunehmen laut Hamburger Taxenordnung!

 Es sei denn (laut Hamburger Taxenordnung), wenn die erforderlichen Geräte im Fahrzeug vorhanden sind! 

Die meisten Taxis haben einen Hinweis am oder im Fahrzeug (z. B. Aufkleber an der Tür oder Fenster). Bitte darauf achten!

Es bieten auch einige Hamburger Funkzentralen die Möglichkeiten zur Bestellung und Bezahlung per App an. Hansa Taxi z. B. bietet die App taxi.eu an, die Sie nutzen und mit der Sie bezahlen können. Nähere Informationen erhalten Sie bei Hansa Taxi direkt, sowie den anderen Funkzentralen oder den Kolleginnen und Kollegen vor Ort, die bei  Hansa Taxi oder den anderen Funkzentralen angeschlossen sind (Außenwerbung an den Fahrzeugen).

Ganz wichtig:

Auch im Taxi ist Gurtpflicht! Es dient vor allem Ihrer Sicherheit. Es kann auch immer mal von anderen Verkehrsteilnehmern eine Gefahr ausgehen. Wenn Sie sich nicht anschnallen, wären wir übrigens berechtigt die Fahrt zu verweigern.

Am Taxenstand müssen Sie übrigens nicht das erste Taxi nehmen. Sie dürfen sich das Fahrzeug aussuchen.

Sie können sich gerne eine Quittung ausstellen lassen. Denn sollten Sie mal etwas in der Taxe liegen lassen, können Sie mit Hilfe der Quittung nachvollziehen mit welcher Taxe Sie gefahren sind. Dort ist die Konzessionsnummer eingestanzt oder aufgedruckt. Außerdem steht auf der Quittung die Anschrift des Taxenunternehmens drauf.

Wenn das Taxi einer Funkzentrale angehört, z. B. Hansa Taxi, ist auf der Quittung häufig auch die Funknummer eingetragen. Das ist häufig auch eine Möglichkeit nach zu vollziehen mit welcher Taxe Sie gefahren sind. 

Für Hamburg muss zusätzlich auf der Quittung folgende Adresse stehen: 

Behörde, für Wirtschaft, Verkehr und Mobilitätswende (BWM)  

Rechtsamt- Verkehrsgewerbeaufsicht

Alter Steinweg 4

20459 Hamburg

Fax; 040- 4279 -41002

E-Mail: verkehrsgewerbeaufsicht@bvm.hamburg.de

Blick auf die rechte Seite der Außenalster nach Norden in Hamburg
Taxiunternehmen gründen mit eigenen Taxi starten
© Rainer Fuhrmann – stock.adobe.com
Alsterrundfahrt mit Blick von der Barkasse nach vorne
Schloss in Hamburg Bergedorf, Blick von der Brücke in den Schlosspark mit Wassergraben
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Taxen am Taxenstand bei Nacht
© Animaflora PicsStock – stock.adobe.com
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